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Das Wort Immobilie leitet sich aus dem lateinischen „im-mobilis“ ab und bedeutet so viel wie „nicht bewegliche Sache“. Im rechtlichen Sinne wird eine Immobilie ebenfalls als unbewegliches Gut bezeichnet. Im Allgemeinen bezeichnet man hiermit ein Grundstück inklusive Gebäude nebst Nebengebäuden oder weiterem Zubehör. Das heißt im Prinzip nichts anderes als, dass ein Haus, ein Flughafen, eine Kirche, also sämtliche Gebäudearten Immobilien sind. Immobilien sind eine ziemlich teure „Ware“ die in der Regel nicht mit einem Mal bezahlt wird, daher gibt es bei so gut wie jeder Bank die Möglichkeit, den Kauf oder auch den Bau einer Immobilie mit Hilfe von Darlehen zu finanzieren. Wer einen Beruf in der Immobilienbranche ergreifen möchte, der hat hier viele Möglichkeiten, denn hier findet man zum Beispiel den Immobilienmakler, der sich mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien beschäftigt und den Gebäudemanager. Dieser verwaltet und bewirtschaftet Immobilien, wobei man allerdings trotz Meinung vieler nicht der Annahme verfallen sollte, dass es sich hierbei einfach um die Tätigkeit eines Hausmeisters handelt. Im Zuge der Modernisierung der deutschen Sprache bezeichnet und des Anglizismus am letzteren auch als „Facility Manager“. Da es häufig auch rechtliche Unstimmigkeiten in Verbindung mit Immobilien gibt, kann sich auch ein Jurist auf dem Gebiet des Immobilienrechts spezialisieren. Generell kann man getrost annehmen, dass eine Immobilie als Wertanlage zu zählen ist, der Handel mit Immobilien allerdings nicht so ertragreich ist. Hingegen kann es jemandem bei einem finanziellen Engpass recht hilfreich sein, denn so eine Immobilie kann man beleihen, was letztlich einem Kredit gleichkommt, allerdings wird dann als Sicherheit die Immobilie „hinterlegt“.